Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar Informationen zum Thema “Riester-Rente” und zur staatlichen Förderung zusammen gestellt. Weitere Informationen mit einigen Fragen und Antworten finden Sie auf der Seite FAQ zur Riester-Förderung.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind die gesetzlichen Vorschriften zur Riester-Rente.
Geförderter Personenkreis
Gefördert werden bei der staatlichen Riester-Förderung Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere Personengruppen. Dazu gehören:
Arbeitnehmer
Wehr- und Zivildienstleistende
Landwirte
versicherungspflichtige Selbständige
Kindererziehende
Vorruheständler
Pflegepersonen (häusliche Pflege)
Arbeitslose
Beamte/Richter/Berufssoldaten
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Zu den Nicht-Förderberechtigten gehören nicht-versicherungspflichtige Personen, wie:
Hausfrauen/Hausmänner
Studenten ohne versicherungspflichtige Beschäftigung
nicht-versicherungspflichtige Selbständige
Rentner
die überwiegende Zahl der geringfügig Beschäftigten
freiwillig Versicherte in der gesetzl. Rentenversicherung
Diese Personengruppen werden jedoch förderberechtigt bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung mit einem förderberechtigten Ehegatten (indirekt förderberechtigt). Besondere Regelungen gelten u.a. bei steuerlich getrennter Veranlagung und wenn beide Ehepartner selbst direkt förderberechtigt sind.
Depot-Bonusaktion: Bis zu 120 Euro als Gutschein Für die Eröffnung (oder einen Betreuerwechsel) eines Investmentdepot (Fondsportal24.de) erhalten Sie je nach erreichtem Fondsvolumen innerhalb der ersten 3 Monate bis zu 120 € als Gutschein von uns.
Zur staatlichen Riester-Förderung gehören die beiden Komponenten:
Riester-Zulage (Grundzulage + Kinderzulage)
Riester-Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug (je nach Einkommenshöhe)
Eingezahlt wird vom Riester-Sparer eine “Eigenleistung” (auch “Eigenanteil, “Eigenbeitrag” genannt) und vom Staat die Riester-Zulage. Beide Einzahlungen zusammen sind der Gesamtbeitrag.
Vertragsverlauf der fondsgebundenen Riester-Rente
Während der Einzahlphase zahlt der Riester-Sparer seine Eigenleistungen in den Vertrag ein und die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle direkt in den Vertrag überwiesen. Zum Ende der Einzahlungsphase kann der Riester-Sparer einmalig bis zu 30% des vorhandenen Kapitals förderunschädlich entnehmen. Von dem verbleibenden Kapital wird von der Fondsgesellschaft eine Rentenversicherung gespeist, die ab dem 85. Lebensjahr (Rentenphase) lebenslang eine monatliche Rente zahlt. Bis zum Beginn dieser Rentenzahlung (Auszahlphase) wird eine monatliche Auszahlung aus dem Fondsguthaben vorgenommen.
Einzahlphase (bis Alter 60 bzw. max. 67) — Auszahlphase (bis Alter 85) — Rentenphase (ab Alter 85)
Die Riester-Zulagen
Die Höhe der Riester-Zulagen betragen:
Grundzulage
Kinderzulage
In den Jahren 2006 und 2007:
114 €
138 €
Ab dem Jahr 2008
154 €
185 €
Jeder Riester-Förderberechtigte erhält die Grundzulage und für jedes Kindergeld-berechtigte Kind die Kinderzulage. Diese Zulagen werden direkt in die Riester-Verträge eingezahlt. Wichtig dafür ist, dass ein Zulagenantrag gestellt wird. Dies geht ganz bequem über einen Dauerzulagenantrag, den man beim Vertragsanbieter stellen kann. Bei Riester-Fondssparverträgen erhält man i.d.R. mit der ersten Jahresbescheinigung die notwendigen Formulare für den (Dauer-)Zulagenantrag. Der Anbieter des Riester-Vertrages kümmert sich dann jedes Jahr um die Beantragung der Zulage. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren benötigt jeder von ihnen einen Riester-Vertrag, um die Grundzulage zu erhalten. Mehr dazu unten.
Hinweis: Es ist derzeit von der Bundesregierung geplant, die Kinderzulagen für ab 2008 geborene Kinder auf 300 Euro anzuheben. Dies wird aber nur für Kinder gelten, die ab dem 01.01.2008 geboren werden.
Wichtig: Die Riester-Zulage wird anteilig gekürzt, wenn der Jahres-Gesamtbeitrag geringer ist als die nachfolgenden “Mindesteigenbeiträge” (wichtig: relevant ist nicht die Eigenleistung, sondern der Gesamtbeitrag, also Eigenleistung plus Riester-Zulagen). Der Mindesteigenbeitrag bemisst sich in Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des jeweiligen Vorjahres und ist maximal so hoch wie der angegebene Höchstbeitrag.
Mindesteigenbeitrag
Höchstbeitrag
In den Jahren 2006 und 2007:
3%
1.575 €
Ab dem Jahr 2008
4%
2.100 €
Der Höchstbeitrag ist zugleich der maximal geförderte Gesamtbeitrag zur Riester-Rente.
Die steuerliche Behandlung bei Riester: Die Riester-Steuererstattung
Im Rahmen der privaten Steuererklärung prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der sogenannten Günstigerprüfung, wie hoch eine mögliche Steuerersparnis durch einen Sonderausgabenabzug der Gesamtbeiträge zur Riester-Rente wäre. Dieser Betrag ist der Förderbetrag, der dem Riester-Sparer insgesamt zusteht. Ist dieser Betrag höher als die Riester-Zulagen, so wird der noch fehlende Betrag (Differenz zwischen dieser max. möglichen Steuerersparnis und den Riester-Zulagen) als Steuererstattung gut geschrieben. Ausgezahlt bzw. verrechnet wird diese Steuererstattung somit im Rahmen des Einkommensteuerbescheides.
Die Rente, die aus dem Riester-Vertrag in der Auszahl- bzw. Rentenphase gezahlt wird, wird dann dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.
Besonderheiten bei Verheirateten
Sind bei gemeinsam veranlagten Ehegattenbeide Ehegatten direkt förderberechtigt, dann kann jeder von beiden bis zum Höchstbeitrag den Sonderausgabenabzug für seinen eigenen Riester-Vertrag in Anspruch nehmen und es erhält jeder von beiden die volle Zulage, wenn dieser den für sein Einkommen relevanten Eigenbeitrag erreicht.
Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten, bei denen nur ein Ehepartner direkt und einer indirekt förderberechtigt ist, muss für den Erhalt der vollen Zulagen nur der einfache Mindesteigenbeitrag erbracht werden und es wird im Rahmen der Steuererstattung nur maximal der einfache Höchstbeitrag als Sonderausgabenabzug angesetzt. Beide Ehepartner benötigen dafür einen Riester-Vertrag und erhalten dann ihre Zulagen (für jeden einmal die Grundzulage zzgl. evtl. Kinderzulagen). Der Vertrag des indirekt-Förderberechtigten wird im Normalfall dann nur durch Zulagen gespeist.
Bei getrennt veranlagten Ehegatten wird jeder Ehegatte getrennt bei Riester behandelt, so dass evtl. nur ein Ehegatte die Riester-Förderung erhält, wenn nur einer förderberechtigt ist (Es gibt dann auch nur eine Grundzulage!).
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind die gesetzlichen Vorschriften zur Riester-Rente.
Riester-Fondssparplan mit bis zu 50% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, Riester-Fondssparpläne DWS TopRente, DWS RiesterRente Premium, Depotrabatte bei Fondsdepots bis 100%, TopFonds